TI-Anbindungspflicht

20.10.2025

Verschiebung der Anbindungspflicht an die Telematikinfrastruktur

Am 8. Oktober haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag auf Verschiebung der TI-Anschlussfrist für Heil- und Hilfsmittelerbringende gestellt. Sollte ihm zugestimmt werden, wird die ursprünglich geplante Frist vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Ziel dieser Fristverlängerung ist es, den Leistungserbringern angesichts technischer und struktureller Hürden mehr Zeit für die digitale Umstellung zu geben. 

Die Telematikinfrastruktur, die Nutzung von KiM oder ePA, die Verteilung der Berufsausweise eBA und SMC-B, die TI-Förderung… Im Gegensatz zum Heilmittelbereich sind für Hilfsmittelerbringer weiterhin grundsätzliche Themen noch nicht geklärt. Eine Anbindungspflicht zum 1. Januar ist für Hilfsmittelbetriebe nicht umsetzbar.

Petra Terhardt, NOVENTI Direktorin Vertrieb, bezieht Stellung: „Ich bin der festen Überzeugung, dass die Digitalisierung die Gesundheitsversorgung maßgeblich verbessern wird. Es ist nachvollziehbar, Leistungserbringern mehr Zeit für die digitale Umstellung zu geben. Die Politik schafft mit dieser sehr wahrscheinlichen Verschiebung der TI-Anschlusspflicht kurzfristige Entlastung, doch die gegenwärtige Bürokratielast wartet nicht.“

Wir informieren Sie weiter über aktuelle Meldungen zur Telematikinfrastruktur.


ZuzahlungsCheck direkt über die Branchensoftware

Die korrekte Berechnung und Bezahlung der Zuzahlungsgebühren gesetzlich Versicherter ist für viele Leistungserbringer ein regelmäßiges Problem. Bei der Annahme von Rezepten müssen Hilfsmittelbetriebe prüfen, ob und in welcher Höhe Zuzahlungen anfallen.  

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BIV-OT, BARMER und TK vereinbaren neuen Vertrag

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat mit der BARMER und Techniker Krankenkasse (TK) zum 15. Oktober 2025 einen neuen Vertrag für wesentliche Produktgruppen der Orthopädie-Technik geschlossen. Gemeinsam konnten sich der BIV-OT und die gesetzlichen Krankenkassen auf einen Vertrag einigen, der die bundesweite Versorgung der Versicherten und wirtschaftliche Vergütungen für die Leistungserbringer sicherstellt. 

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