Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme

01.10.2019


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Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme im Rahmen der Fiskalisierung

Bedeutung
Laut einer Gesetzesinitiative des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) müssen Registrierkassen ab dem 01. Januar 2020 mit der Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) für Kassensysteme ausgerüstet sein. Ziel ist es, Kassensysteme vor nachträglichen Manipulationen zu schützen.

Die gesetzeskonforme Umsetzung der umfangreichen Anforderungen wird unter dem Begriff Fiskalisierung zusammengefasst.

Die TSE ist eine zertifizierte Technische Sicherungseinrichtung für Registrierkassen, bestehend aus Sicherheitsmodul (zur Protokollierung von Kasseneingaben ab Beginn der Aufzeichnung und Verhinderung nachträglicher unerkannter Änderungen), Speichermedium (für Einzelaufzeichnungen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist) und digitale Schnittstelle (zur Datenübertragung für Prüfungszwecke).

Zeitpunkt
Sämtliche Anbieter von Lösungen zur Fiskalisierung – so auch unser Vertragspartner die Deutsche Fiskal - müssen sich einem Zertifizierungsverfahren mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterziehen.

Aufgrund von Verzögerungen bei diesem derzeit laufenden Prozess gilt die Einhaltung des Umsetzungszeitpunktes 01. Januar 2020 offiziell als unwahrscheinlich.

Dem BMF liegt ein Anschreiben vom 21. Juni 2019 von verschiedenen großen deutschen Verbänden vor, in dem auf Schwierigkeiten hinsichtlich einer termingerechten flächendeckenden Aufrüstung der Kassensysteme hingewiesen und um eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 gebeten wird.

Als Reaktion darauf hat sich MD Dr. Rolf Möhlenbrock (Leiter der Steuerabteilung des BMF) bereiterklärt, „…den obersten Finanzbehörden der Länder ein entsprechendes BMF-Schreiben zur Abstimmung vorzulegen…“ und stellt in Aussicht, „..ein konsentiertes BMF-Schreiben […] noch im Oktober 2019 im Bundessteuerblatt...“ zu veröffentlichen. Die Entscheidung und damit verbindliche Aussage über einen möglichen Aufschub oder eine Übergangsfrist ist damit abzuwarten.

Umsetzung in SaniVision
Aktuell arbeiten wir gemeinsam mit der Deutschen Fiskal an der Implementierung der Anforderungen in die SaniVision und greifen dabei auf unsere Erfahrungen bei der Umsetzung der gleichen Aufgabenstellung für Österreich zurück.

Über neue Informationen und die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte gern an uns als direkter Ansprechpartner.


Quellen:
https://www.deutsche-fiskal.de/#section4
https://www.bundesdruckerei.de/de/Service-Support/Support/FAQ-Haeufig-gestellte-Fragen/Fiskalisierung

Schreiben vom 26.09.2019 von MD Dr. Rolf Möhlenbrock (Leiter der Steuerabteilung beim BMF) - „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; Startzeitpunkt für den Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen“
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team
SIC SaniVision

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