Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme
15.11.2019
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme im Rahmen der Fiskalisierung Bezugnehmend auf den Newsletter Oktober 2019/01 informieren wir Sie heute über den aktuellen Stand der Dinge. Zur Erinnerung: Im genannten Newsletter informierten wir Sie über die Bitte der deutschen Verbände an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hinsichtlich einer Nichtbeanstandungsregelung zum Umsetzungszeitpunkt der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme. Grund dafür ist die Verzögerung des Zertifizierungsverfahrens sämtlicher Anbieter von Fiskalisierungslösungen. Dieser Bitte wurde nun mit der Entscheidung der obersten Finanzbehörden der Länder entsprochen:
Das entsprechende Schreiben wurde am 06. November 2019 vom BMF veröffentlicht. Die wesentlichen Inhalte für Aufzeichnungssysteme ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember sind:
Unser Partner - die Deutsche Fiskal - hat uns informiert, dass er sich derzeit bereits im laufenden Zertifizierungsprozess befindet. Wir werden uns gemeinsam um eine zeitnahe Umsetzung der Anforderungen bemühen und Sie über die Entwicklung wie gewohnt auf dem Laufenden halten. |
Mit freundlichen Grüßen Ihr Team SIC SaniVision |