Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, falls eine solche nicht erfolgt, nach dem schriftlichen Auftrag des Bestellers. Für alle Lieferungen und Leistungen sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, die auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich bleiben. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma NOVENTI Health SE. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden besitzen keine Gültigkeit.
Ist die Lieferung von Computer-Software Gegenstand des Vertrages, so wird das ausführbare Programm auf einem Datenträger, gegebenenfalls Begleitmaterial geliefert. Die Lieferung des Quellenprogramms sowie dessen Dokumentation ist dagegen ausgeschlossen, es sei denn, sie ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
2. Lieferfristen
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch erst, sobald der Kunde die seinerseits zu beschaffenden Unterlagen und Beistellungen zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung stellt, alle Verpflichtungen erfüllt und gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen geleistet hat. Sie verlängern sich angemessen bei einer Behinderung im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflußnahme liegen.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung unseren
Betrieb innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen
hat. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller
zu vertreten hat, verzögert, so gilt sie als eingehalten
bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der Frist.
Bei Verzug leisten wir nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen
Nachfrist bei entsprechendem Schadensnachweis Schadensersatz,
der der Höhe nach begrenzt ist auf 0,5% pro vollendeter Woche
nach Ablauf der Nachfrist, jedoch insgesamt nicht mehr als
5% jeweils des Wertes der nicht rechtzeitig gelieferten Teile.
Der Ersatz jedes weiteren Schadens ist, soweit der Verzug
nicht auf grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzungen
beruht, ausgeschlossen.
Das Recht des Bestellers zum Rücktritt bei Nachweis des Interessenwegfalls
nach fruchtlosem Ablauf einer der Firma NOVENTI Health SE gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. Die
NOVENTI Health SE versichert Ihre Forderungen
bei einer Kreditversicherung. Sie ist daher zum sofortigen
Rücktritt berechtigt, wenn nach Zustandekommen des Vertrages
die Kreditversicherung eine Versicherung des Kundenrisikos
ablehnt. Für die bis dahin fälligen Forderungen haftet der
Kunde.
3. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht - auch bei Teillieferungen - auf den Kunden
mit der Übergabe über, bei Versendung - auch bei Verwendung
eigener Transportmittel oder frachtfreier Lieferung mit
der Übergabe an den Transporteur. Die Gefahr geht mit Bereitstellung
bzw. Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über,
wenn die Übergabe bzw. Versendung aus nicht von uns zu
vertretenden Umständen verzögert wird. Der Abschluß von
Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart
ist, rein netto. Wir behalten uns vor, die am Liefertag gültigen
Preise zu berechnen. Lieferungen können gegen Nachnahme oder
Vorkasse erfolgen.
Die Rechnungen der Firma NOVENTI Health SE sind
sofort fällig, netto ohne jeden Abzug, soweit sich aus der
schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt. Der Kunde
gerät ohne Mahnung in Verzug. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum
sind wir berechtigt, die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe
des Bankbruttozinssatzes für Kredite in laufender Rechnung
zu fordern. Die etwaige Annahme von Wechseln und Schecks
erfolgt nur zahlungshalber und ohne Verpflichtung zur Wahrnehmung
von wechsel- und scheckmäßigen Rechten; sämtliche Spesen
gehen zu Lasten des Kunden. Die Rückhaltung von Zahlungen
wegen von uns bestrittener Gegenforderungen des Kunden sowie
die Aufrechnung mit solchen ist ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt; Nutzungsrecht
Die Firma NOVENTI Health SE behält sich das Eigentum
an den gelieferten Waren vor bis zum vollen Ausgleich aller,
auch künftig entstehender Forderungen sowie Eventualverbindlichkeiten,
die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, und im
Falle laufender Rechnungen eines etwa gezogenen und anerkannten
Saldos. Bei Be- oder Verarbeitung unserer Ware durch den
Kunden gilt die Firma NOVENTI Health SE als
Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren.
Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen
Geschäftsverkehrs veräußern und sie weder verpfänden, noch
zur Sicherung übereignen. Jede Beeinträchtigung unserer
Rechte durch Dritte hat er uns unverzüglich anzuzeigen.
Hat der Kunde auf von uns gelieferten und noch in unserem
Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt
unser Eigentum davon unberührt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rückforderung der Ware berechtigt
und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Wir räumen unseren Kunden grundsätzlich ein einfaches, unbefristetes
Nutzungsrecht an gelieferter Computer-Software ein. Eine
Bearbeitung bzw. Umgestaltung der Software bedarf unserer
schriftlichen Einwilligung. Das Recht zum Kopieren der Software
besteht einzig und allein auf Seiten der Firma NOVENTI Health SE, soweit sich aus der schriftlichen Vereinbarung
mit dem Kunden nicht anderes ergibt bzw. Datensicherungszwecke
dies nicht erfordern.
Bei Lieferung von Quellenprogrammen ist der Kunde zur Geheimhaltung über
dessen Inhalt verpflichtet. Die Einwilligung zur Übertragung
des Nutzungsrechts an Dritte wird grundsätzlich schriftlich
erklärt; sie gilt als erteilt, wenn dies aus dem Geschäftszweck
folgt. Bei Verstoß gegen das Urheberrecht der Firma NOVENTI Health SE haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus
entstehenden Schaden. Für Programmhandbücher und sonstige
Unterlagen gelten diese Bestimmungen entsprechend.
Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls
dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren tritt der Kunde
schon jetzt im Umfange unseres Eigentumsanteils an der verkauften
bzw. vermieteten Ware zur Sicherung an die Firma NOVENTI Health SE ab. Auf Verlangen hat der Kunde alle erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
6. Mängel
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen
und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind
unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist
verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Falschlieferung
bzw. Mengenabweichung sofort zu überprüfen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab
Lieferung. Für mittelbare oder unmittelbare Schäden wird
nicht gehaftet. Der Kunde hat insofern eine vorherige Prüfungspflicht.
Für fremdbezogene Waren oder Warenteile beschränkt sich unsere
Haftung zunächst auf die Abtretung der Haftungsansprüche,
die uns gegen den Vorlieferer zustehen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde am
Liefergegenstand unzulässige Änderungen vornimmt bzw. vornehmen
läßt oder ihn unsachgemäß behandelt oder einsetzt.
Die Firma NOVENTI Health SE ist zur Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung verpflichtet, sofern der Mangel festgestelltermaßen
auf Umständen aus der Zeit vor dem Gefahrenübergang beruht.
Falls die Nachbesserung nicht erfolgreich ist oder nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist nicht erfolgt, kann der Kunde
zunächst nur Minderung geltend machen. Erfolgt über das Ausmaß der
Minderung keine Einigung, so kann der Kunde die Wandelung
erklären. Weitergehende Ansprüche sind - soweit zulässig
- ausgeschlossen. Für Schäden aus - vor oder nach Vertragsschluß -
erteilten Beratungen oder aufgrund von Benutzungsanleitungen
ist jegliche Haftung ebenso ausgeschlossen, wie für Schäden
aus der Verletzung von sonstigen vertraglichen Nebenpflichten.
Diese Grundsätze gelten nicht, sofern Vorsatz der grobe Fahrlässigkeit
vorliegen bzw. es sich um zugesicherte Eigenschaften handelt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Lübeck ist Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Lübeck, auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma NOVENTI Health SE unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, so sind sie dahingehend zu interpretieren, daß der mit ihnen erfolgte Zweck erreicht wird.