Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, falls eine solche nicht erfolgt, nach dem schriftlichen Auftrag des Bestellers. Für alle Lieferungen und Leistungen sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, die auch bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich bleiben. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma NOVENTI Health SE. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden besitzen keine Gültigkeit.

 

Ist die Lieferung von Computer-Software Gegenstand des Vertrages, so wird das ausführbare Programm auf einem Datenträger, gegebenenfalls Begleitmaterial geliefert. Die Lieferung des Quellenprogramms sowie dessen Dokumentation ist dagegen ausgeschlossen, es sei denn, sie ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

 

2. Lieferfristen 

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch erst, sobald der Kunde die seinerseits zu beschaffenden Unterlagen und Beistellungen zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung stellt, alle Verpflichtungen erfüllt und gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen geleistet hat. Sie verlängern sich angemessen bei einer Behinderung im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflußnahme liegen. 


Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung unseren Betrieb innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen hat. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt sie als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der Frist. 


Bei Verzug leisten wir nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bei entsprechendem Schadensnachweis Schadensersatz, der der Höhe nach begrenzt ist auf 0,5% pro vollendeter Woche nach Ablauf der Nachfrist, jedoch insgesamt nicht mehr als 5% jeweils des Wertes der nicht rechtzeitig gelieferten Teile. Der Ersatz jedes weiteren Schadens ist, soweit der Verzug nicht auf grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzungen beruht, ausgeschlossen. 


Das Recht des Bestellers zum Rücktritt bei Nachweis des Interessenwegfalls nach fruchtlosem Ablauf einer der Firma NOVENTI Health SE gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. Die NOVENTI Health SE versichert Ihre Forderungen bei einer Kreditversicherung. Sie ist daher zum sofortigen Rücktritt berechtigt, wenn nach Zustandekommen des Vertrages die Kreditversicherung eine Versicherung des Kundenrisikos ablehnt. Für die bis dahin fälligen Forderungen haftet der Kunde.

 

3. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht - auch bei Teillieferungen - auf den Kunden mit der Übergabe über, bei Versendung - auch bei Verwendung eigener Transportmittel oder frachtfreier Lieferung mit der Übergabe an den Transporteur. Die Gefahr geht mit Bereitstellung bzw. Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über, wenn die Übergabe bzw. Versendung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen verzögert wird. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, rein netto. Wir behalten uns vor, die am Liefertag gültigen Preise zu berechnen. Lieferungen können gegen Nachnahme oder Vorkasse erfolgen. 


Die Rechnungen der Firma NOVENTI Health SE sind sofort fällig, netto ohne jeden Abzug, soweit sich aus der schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt. Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum sind wir berechtigt, die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe des Bankbruttozinssatzes für Kredite in laufender Rechnung zu fordern. Die etwaige Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber und ohne Verpflichtung zur Wahrnehmung von wechsel- und scheckmäßigen Rechten; sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Rückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener Gegenforderungen des Kunden sowie die Aufrechnung mit solchen ist ausgeschlossen.


5. Eigentumsvorbehalt; Nutzungsrecht
Die Firma NOVENTI Health SE behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zum vollen Ausgleich aller, auch künftig entstehender Forderungen sowie Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, und im Falle laufender Rechnungen eines etwa gezogenen und anerkannten Saldos. Bei Be- oder Verarbeitung unserer Ware durch den Kunden gilt die Firma NOVENTI Health SE als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. 


Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs veräußern und sie weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Jede Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat er uns unverzüglich anzuzeigen. 


Hat der Kunde auf von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt. 


Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rückforderung der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. 


Wir räumen unseren Kunden grundsätzlich ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht an gelieferter Computer-Software ein. Eine Bearbeitung bzw. Umgestaltung der Software bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Das Recht zum Kopieren der Software besteht einzig und allein auf Seiten der Firma NOVENTI Health SE, soweit sich aus der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden nicht anderes ergibt bzw. Datensicherungszwecke dies nicht erfordern.
Bei Lieferung von Quellenprogrammen ist der Kunde zur Geheimhaltung über dessen Inhalt verpflichtet. Die Einwilligung zur Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte wird grundsätzlich schriftlich erklärt; sie gilt als erteilt, wenn dies aus dem Geschäftszweck folgt. Bei Verstoß gegen das Urheberrecht der Firma NOVENTI Health SE haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Für Programmhandbücher und sonstige Unterlagen gelten diese Bestimmungen entsprechend.


Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren tritt der Kunde schon jetzt im Umfange unseres Eigentumsanteils an der verkauften bzw. vermieteten Ware zur Sicherung an die Firma NOVENTI Health SE ab. Auf Verlangen hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

6. Mängel
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Falschlieferung bzw. Mengenabweichung sofort zu überprüfen.

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Lieferung. Für mittelbare oder unmittelbare Schäden wird nicht gehaftet. Der Kunde hat insofern eine vorherige Prüfungspflicht. Für fremdbezogene Waren oder Warenteile beschränkt sich unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Vorlieferer zustehen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde am Liefergegenstand unzulässige Änderungen vornimmt bzw. vornehmen läßt oder ihn unsachgemäß behandelt oder einsetzt. 


Die Firma NOVENTI Health SE ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verpflichtet, sofern der Mangel festgestelltermaßen auf Umständen aus der Zeit vor dem Gefahrenübergang beruht. Falls die Nachbesserung nicht erfolgreich ist oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht erfolgt, kann der Kunde zunächst nur Minderung geltend machen. Erfolgt über das Ausmaß der Minderung keine Einigung, so kann der Kunde die Wandelung erklären. Weitergehende Ansprüche sind - soweit zulässig - ausgeschlossen. Für Schäden aus - vor oder nach Vertragsschluß - erteilten Beratungen oder aufgrund von Benutzungsanleitungen ist jegliche Haftung ebenso ausgeschlossen, wie für Schäden aus der Verletzung von sonstigen vertraglichen Nebenpflichten. Diese Grundsätze gelten nicht, sofern Vorsatz der grobe Fahrlässigkeit vorliegen bzw. es sich um zugesicherte Eigenschaften handelt.


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Lübeck ist Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Lübeck, auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß. Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma NOVENTI Health SE unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, so sind sie dahingehend zu interpretieren, daß der mit ihnen erfolgte Zweck erreicht wird.