Registrierkassen-Verordnung Österreich (RKSV)

16.03.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Jahreswechsel 2016/17 haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zur Kassenführung in Österreich geändert. Hier gelten seit dem die geänderte Bundesabgabenordnung (BAO), als auch die neue Registrierkassenverordnung Österreich (RKSV).  

Mit der geänderten Bundesabgabenordnung (BAO) haben sich u.a. die inhaltlichen Anforderungen an die Belegerteilung und Einzelaufzeichnung von Geschäftsvorfällen an der Ladenkasse geändert.  

Gleichzeitig fordert die Registrierkassenverordnung Österreich (RKSV) die Einbindung von technischen Sicherheitseinrichtungen zum 1. April 2017 in die Ladenkasse ein sowie deren Registrierung auf dem Internetportal FinanzOnline.   Um auf diese geänderte Gesetzeslage zu reagieren, werden wir in dem kommenden Release 169/26 das Ladenverkaufsmodul anpassen, um den Inhalten der Registrierkassenverordnung zu genügen.  

Die Einstellungen im Ladenverkauf werden so abgestimmt, dass über eine Cloud-Lösung eines Vertrauensdienstleisters Belege mit einer Signatur versehen und mit einem maschinenlesbaren Code ausgegeben werden können. Es besteht für Sie somit keine Notwenigkeit, eigene Signaturerstellungseinheiten oder andere Hardware zu erwerben.  

Zeitgleich werden die SaniVision und der Ladenverkauf um andere geforderte technische Sicherheitseinrichtungen, wie beispielsweise einen Summenspeicher und ein exportierbares Datenerfassungsprotokoll, erweitert.  

Das Einbringen dieser neuen Einstellungen bringt die Notwendigkeit mit sich, neue Ladenverkaufsplätze in der SaniVision anzulegen und die bestehenden abzuschließen. Sie können bereits jetzt in ihrer SaniVision diesen Schritt gehen und für die Einbindung der technischen Sicherheitseinrichtungen vorarbeiten.  

Für Kunden, die bereits mit einem Release der 169 arbeiten, ergeben sich trotz der gewandelten Gesetzeslage, der Erweiterung um technische Sicherheitseinrichtungen und einer neuen Ladenverkaufsplatzstruktur in Hinsicht auf die Arbeitsweise und die Abläufe in der SaniVision keine Änderungen!  


Das kommende Release der SaniVision wird rechtzeitig zum Einspielen für Sie bereitstehen, um ihre neuen Ladenverkaufsplätze mit einem Startbeleg zu initialisieren, zu registrieren und zu prüfen.  

Um Sie hierbei zu unterstützen, werden wir Ihnen Informationsmaterial für die schrittweise Umstellung des Ladenverkaufs zur Verfügung stellen und Sie zeitnah informieren.  

Wir freuen uns auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.  

Mit freundlichen Grüßen  

SIC SaniVision consulting GmbH

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